Ratgeber · Stand:
21.10.2026
2
Min.

Erbengemeinschaft & Verkauf

Haus geerbt und unsicher, wie es weitergeht? Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie beim Verkauf in einer Erbengemeinschaft achten sollten.

Kelwin Lamparter
Kelwin Lamparter
Immobilienbewerter IHK · LAMPARTER Immobilien, Coesfeld
Eine Hand teilt ein Holzhaus aus Puzzleteilen in zwei Hälften
Das Wichtigste in Kürze
  • Gibt es mehrere Erben, besteht eine Erbengemeinschaft: Die Immobilie gehört zum gemeinschaftlichen Nachlass.
  • Das Haus selbst kann ein einzelner Miterbe nicht ohne Zustimmung der übrigen Erben verkaufen. Seinen eigenen Erbteil kann er dagegen auch allein verkaufen.
  • Eine unabhängige Immobilienbewertung stellt unterschiedliche Preisvorstellungen auf eine nachvollziehbare Grundlage.
  • Möchte ein Miterbe die Immobilie übernehmen, kann er die anderen Erben finanziell auszahlen.
  • Vor der Entscheidung prüfen: Darlehen, laufende Kosten, Sanierungsmaßnahmen und steuerliche Folgen.

Wer eine Immobilie erbt, steht oftmals vor der Frage, ob das Haus oder die Wohnung verkauft, vermietet oder behalten werden soll. Zuallererst sollte jedoch geklärt werden, wer rechtlicher Erbe ist und welche finanziellen Verpflichtungen mit der Immobilie verbunden sind.

Sollte es mehrere Erben geben, besteht eine Erbengemeinschaft. Dies bedeutet, die Immobilie gehört zum gemeinschaftlichen Nachlass. Damit kann ein einzelner Miterbe das Haus nicht ohne Zustimmung der übrigen Erben verkaufen. Es müssen sich also alle Beteiligten über den Verkaufspreis und die Abwicklung einig sein für einen gemeinsamen Immobilienverkauf.

Unabhängig davon kann jeder Miterbe seinen eigenen Erbteil verkaufen – also seinen Anteil am gesamten Nachlass, nicht einen Teil des Hauses. Dafür braucht er keine Zustimmung der anderen Erben. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden, und die übrigen Miterben haben ein Vorkaufsrecht, wenn der Erbteil an Außenstehende verkauft wird.

Um unterschiedliche Preisvorstellungen innerhalb einer Familie auf eine nachvollziehbare Grundlage zu stellen, hilft eine unabhängige Immobilienbewertung. Für den Fall, dass ein Miterbe das Haus oder die Wohnung übernehmen möchte, kann er die anderen Erben finanziell auszahlen – unter Berücksichtigung der Nachlassverhältnisse.

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollten etwaige Darlehen, laufende Kosten, anfallende Sanierungsmaßnahmen und steuerliche Folgen überprüft werden. Eine geerbte Immobilie kann – unter bestimmten Voraussetzungen – auch verkauft werden, ohne dass Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfällt. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem die Anschaffungs- und Nutzungsverhältnisse des Erblassers. Ebenso sollte eine mögliche Erbschaftsteuer rechtzeitig berücksichtigt werden, da hier u. a. persönliche Freibeträge wichtig sind.

Um einen langwierigen Konflikt aufgrund unterschiedlicher Interessen zu vermeiden, ist eine sachliche Abstimmung entscheidend. Sowohl ein strukturierter Verkaufsprozess als auch eine realistische und fundierte Wertermittlung tragen dazu bei, die Immobilie geordnet zu verkaufen und den Nachlass fair auseinanderzusetzen.

Fazit

Ob verkaufen, vermieten oder behalten: In einer Erbengemeinschaft entscheiden alle Erben gemeinsam. Eine sachliche Abstimmung, eine realistische und fundierte Wertermittlung und ein strukturierter Verkaufsprozess helfen, Konflikte zu vermeiden, die Immobilie geordnet zu verkaufen und den Nachlass fair auseinanderzusetzen.

Was ist die geerbte Immobilie wert?

Eine unabhängige Wertermittlung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für alle Erben. Wir sehen uns die Immobilie vor Ort an, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Kann ein Miterbe das geerbte Haus allein verkaufen?

Nein. In einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie zum gemeinschaftlichen Nachlass. Ein einzelner Miterbe kann sie nicht ohne Zustimmung der übrigen Erben verkaufen. Seinen eigenen Erbteil, also seinen Anteil am gesamten Nachlass, kann er aber auch ohne Zustimmung verkaufen – notariell beurkundet und mit Vorkaufsrecht der übrigen Miterben.

Möchte ein Miterbe das Haus oder die Wohnung übernehmen, kann er die anderen Erben finanziell auszahlen – unter Berücksichtigung der Nachlassverhältnisse.

Eine unabhängige Immobilienbewertung stellt unterschiedliche Preisvorstellungen innerhalb einer Familie auf eine nachvollziehbare Grundlage.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine geerbte Immobilie verkauft werden, ohne dass Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfällt. Entscheidend sind vor allem die Anschaffungs- und Nutzungsverhältnisse des Erblassers. Eine mögliche Erbschaftsteuer sollte rechtzeitig berücksichtigt werden.

Zuerst, wer rechtlicher Erbe ist und welche finanziellen Verpflichtungen mit der Immobilie verbunden sind. Außerdem sollten etwaige Darlehen, laufende Kosten, anfallende Sanierungsmaßnahmen und steuerliche Folgen geprüft werden.

Lena Neuhaus von LAMPARTER Immobilien im Beratungsgespräch

Was ist die geerbte Immobilie wert?

Eine unabhängige Wertermittlung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für alle Erben. Wir sehen uns die Immobilie vor Ort an, kostenlos und unverbindlich.

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